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erstgespraech

Künstliche Befruchtung

Für manche Paare führt der Weg zum Wunschkind über künstliche Befruchtung. Was genau ist dabei zu beachten?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

In Österreich ist für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung – auch künstliche Befruchtung genannt – bei Lebensgefährt:innen bzw. bei Ehe- und eingetragenen Partner:innen bei Verwendung fremder Eizellen oder einer Samenspende eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis: Bei einer Fremdspende gilt eine Altersgrenze von
45 Jahren.

Darin sind folgende Punkte enthalten:

•eine ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
• erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person
• der Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenom-men werden darf

Damit bei dieser lebensweisenden Entscheidung von Anfang an rechtliche Klarheit herrscht, können Notar:innen Sie beraten und begleiten.