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Patientenverfügung

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Eine 75-jährige Frau leidet an Lungenkrebs. Sie möchte bei Fortschreiten ihrer Krankheit verhindern, dass durch Ausnutzung aller medizinischen Möglichkeiten ihr Lebensende hinausgezögert wird. Wie kann dies geregelt werden?

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen  nicht mehr durchgeführt werden. Es gibt  zwei Formen der Patientenverfügung: die verbindliche und die sonstige. Für eine verbindliche Patientenverfügung muss im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung stattfinden, dann muss diese schriftlich mit Datumseingabe in einem Notariat* errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung behält ihre Verbindlichkeitswirkung bis zu 8 Jahre lang und kann dann erneuert werden.

Patientenverfügungen können  von Notar:innen* auf Wunsch ins Patienten­verfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.

Die verbindliche Patientenverfügung ist für behandelnde Ärzt:innen verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung dient als Richtlinie, die allerdings nicht verpflichtend zu befolgen ist.

Ältere Frau im Gespräch mit einer Ärztin

* oder von einer:einem Rechtsanwält:in oder einer:einem rechtskundigen Mitarbeiter:in von Patientenvertretungen

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