Firmenbuch
FFrau S. möchte sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen. Ein ihr bisher unbekanntes Architekturunternehmen hat ihr dafür einen überraschend günstigen Kostenvoranschlag erstellt. Bevor sie das Angebot annimmt, möchte sie noch Erkundigungen über dieses Unternehmen einholen. Wo und von wem erhält sie die nötigen Informationen?
Frau S. hat die Möglichkeit, sich von ihrem Notariat einen Firmenbuchsauszug erstellen zu lassen. Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches Verzeichnis das
- Einzelunternehmer:innen, die im Firmenbuch eingetragen sind,
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG),
- Personengesellschaften (OG, KG),
- Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben und
- Privatstiftungen umfasst.
Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen.
Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Ein Firmenbuchsauszug enthält:
- Firmenbuchsnummer
- Firma
- Rechtsform
- Sitz und Geschäftsanschrift
- Geschäftszweig
- Zweigniederlassungen
- Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags
- Name und Geburtsdatum von Einzelunternehmer:innen, der Gesellschafter:innen sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates, der Geschäftsführer:innen sowie der Prokurist:innen (abhängig von der Rechtsform)
- Insolvenz (Konkurs)
- Liquidation
- Höhe der Einlagen, des Grund- oder Stammkapitals
Alle Änderungen eingetragener Tatsachen sind unverzüglich beim Gericht anzumelden.
Jedes Notariat kann über im Firmenbuch gespeicherte Urkunden/Tatsachen Amtsbestätigungen sowie beglaubigte Firmenbuchsauszüge (auch online) erstellen.
