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Obsorge

O

Das Ehepaar M. möchte sich scheiden lassen, aber die gemeinsame Obsorge für die Tochter behalten. Geht das?

Ein Kind mit einem Teddybär, umgeben von Erwachsenen in einem Gespräch

Eine Trennung der Eltern ist für alle Beteiligten belastend. Eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über die künftige Betreuung des Kindes/der Kinder kann Streit vermeiden. Die gerichtliche Genehmigung dieser Obsorgevereinbarung schafft rechtlich klare Verhältnisse

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird bei Scheidung oder Trennung der Eltern die gemeinsame Obsorge beibehalten. Jedenfalls müssen sich die Eltern bei einer Scheidung oder Trennung darauf einigen, bei wem das Kind in Zukunft seinen überwiegenden Aufenthalt haben soll.

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