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Künstliche Befruchtung

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Für manche Paare führt der Weg zum Wunschkind über künstliche Befruchtung. Was genau ist dabei zu beachten?

In Österreich ist für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung – auch künstliche Befruchtung genannt – bei Lebensgefährt:innen bzw. bei Ehe- und eingetragenen Partner:innen bei Verwendung fremder Eizellen oder einer Samenspende eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes gesetzlich vorgeschrieben.

Schwangere Frau in grauem Hemd, die ihren Bauch hält

Darin sind folgende Punkte enthalten:

  • eine ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  • erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person
  • der Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf

Damit bei dieser lebensweisenden Entscheidung von Anfang an rechtliche Klarheit herrscht, können Notar:innen  Sie beraten und begleiten.

Hinweis: Bei einer Fremdspende gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren. 

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