Künstliche Befruchtung
IFür manche Paare führt der Weg zum Wunschkind über künstliche Befruchtung. Was genau ist dabei zu beachten?
In Österreich ist für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung – auch künstliche Befruchtung genannt – bei Lebensgefährt:innen bzw. bei Ehe- und eingetragenen Partner:innen bei Verwendung fremder Eizellen oder einer Samenspende eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes gesetzlich vorgeschrieben.
Darin sind folgende Punkte enthalten:
- eine ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
- erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person
- der Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf
Damit bei dieser lebensweisenden Entscheidung von Anfang an rechtliche Klarheit herrscht, können Notar:innen Sie beraten und begleiten.
Hinweis: Bei einer Fremdspende gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren.
