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Vorsorgevollmacht
Die beste Freundin von Frau E. hat Alzheimer und kann keine persönlichen Entscheidungen mehr treffen. Frau E. überlegt deshalb, für sich selbst Vorsorge zu treffen. Welche Möglichkeiten hat sie?
Mit einer Vorsorgevollmacht hat jede:r die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die sie:ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn sie:er die Entscheidungsfähigkeit und somit die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren gerichtlichen Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.
In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht bereits sehr beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Vollmacht ausgestattet. Eine Vorsorgevollmacht kann nur vor einer:einem Notar:in, einer:einem Rechtsanwält:in oder vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden und muss schriftlich abgefasst sein.
Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht betreffen einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten
(insbesondere bei Bankgeschäften, aber auch bei der Immobilienverwaltung), andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzt:innen, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen.
Zum Nachweis der Gültigkeit der Vorsorgevollmacht wird diese im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZW) der Österreichischen Notariatskammer registriert, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vollmacht hier ebenfalls registriert wird.