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Verlassenschaftsverfahren

Die Mutter von Frau W. ist überraschend verstorben. Wie geht es nun weiter?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abzuwickeln und das Vermögen ordnungsgemäß an die Erb:innen zu übertragen. Notar:innen sind vom Gesetz dazu bestellt, das Ver-lassenschaftsverfahren durchzuführen.

Als Gerichtskommissär:innen wickeln Notar:innen das Verfahren unabhängig sowie unparteiisch ab und informieren Beteiligte umfassend über Rechte und Pflichten. Notar:innen informieren auch darüber, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Unterlagen benötigt werden. Notar:innen begleiten also von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens.