Kaiser-Josef-Platz 32, 4600 Wels
Tel: (+43) 07242 450 500
EMail: office@notar-wels.at

erstgespraech

Todesfallaufnahme

Nach dem Tod ihres Mannes erhält Frau W. das Schreiben eines Notariats. n diesem Schreiben wird die Witwe ersucht, zur Todesfallaufnahme in die Kanzlei des Notariats zu kommen. Worum geht es dabei?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Notar:innen sind vom Gericht dazu bestellt, Verlassenschaften als Gerichtskommissär:innen abzuwickeln. Jedes Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme. Dabei erhebt die:der Notar:in als Gerichtskommissär:in alle näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind. Zu diesem Zweck werden die nächsten Verwandten zu einem Gespräch eingeladen. 

Zur Todesfallaufnahme werden Personen geladen, die über persönliche und vermögensrechtliche Belange der:des Verstorbenen Bescheid wissen.

Bei diesem Gespräch werden insbesondere die Daten der nächsten Verwandten bzw. der gesetzlichen Erb:innen aufgenommen; es werden aber auch alle Urkunden über letztwillige Anordnungen übernommen. Nicht zuletzt werden auch Daten über das Vermögen der:des Verstorbenen abgefragt. Es ist ratsam, alle Dokumente mitzunehmen, die für die vorhin genannten Punkte relevant sind.