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Sterbeverfügung
Frau L. leidet an einer unheilbaren Krankheit, die innerhalb von 6 Monaten zum Tod führen wird. Über ihr Ableben möchte sie aber selbst bestimmen. Ist das rechtlich möglich?
In einer Sterbeverfügung kann der Entschluss einer sterbewilligen Person zur selbstbestimmten Beendigung ihres Lebens festgehalten werden. Die Errichtung kann durch eine:n Notar:in oder eine:n Patientenanwält:in erfolgen.
Im Vorfeld muss eine Aufklärung durch zwei ärztliche Personen erfolgen. Zudem müssen beide unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien, selbstbestimmten Entschluss fasst.
Die Sterbeverfügung muss höchstpersönlich und schriftlich erfolgen. Eine Sterbeverfügung kann nur dann errichtet werden, wenn die sterbewillige Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, deren Folgen die gesamte Lebensführung negativ beeinflusst.