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erstgespraech

Patientenverfügung

Eine 75-jährige Frau leidet an Lungenkrebs. Sie möchte bei Fortschreiten ihrerKrankheit verhindern, dass durch Ausnutzung aller medizinischen Möglichkeiten ihr Lebensende hinausgezögert wird. Wie kann dies geregelt werden?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Es gibt zwei Formen der Patientenverfügung: die verbindliche und die sonstige. Für eine verbindliche Patientenverfügung muss im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung stattfinden, dann muss diese schriftlich mit Datumseingabe in einem Notariat* errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung behält ihre Verbindlichkeitswirkung bis zu 8 Jahre lang und kann dann erneuert werden.

Patientenverfügungen können von Notar:innen* auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.

Die verbindliche Patientenverfügung ist für behandelnde Ärzt:innen verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung dient als Richtlinie, die allerdings nicht verpflichtend zu befolgen ist.