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Kaufanbot

Beim Kauf einer Immobilie wird oft verlangt, dass die:der Käufer:in ein schriftliches aufanbot unterschreibt, noch ehe der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet wird. Was ist ein Kaufanbot überhaupt?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Ein Kaufanbot ist die förmliche Erklärung, eine bestimmte Immobilie zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen.

Ein angenommenes Kaufanbot stellt bereits einen Vertrag dar und beinhaltet somit Gewährleistungs-, Zahlungs- und Übergabebestimmungen.

Das Kaufanbot ist bereits ein verbindlicher Vertrag, sobald es angenommen wird.

Ein Kaufanbot kann im Nachhinein nicht einseitig geändert werden, weshalb ein schlecht formuliertes Anbot viele Probleme nach sich zieht. Es ist daher empfehlenswert, ein Kaufanbot vor Unterfertigung von Notar:innen auf Vollständigkeit prüfen zu lassen.