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Hypothek
Ein Ehepaar hat einen Baugrund gekauft und benötigt dafür einen Kredit mit Eintragung bzw. eine Hypothek mit Eintragung durch eine:n Notar:in als Treuhänder:in. Was bedeutet dies und welche Folgen sind damit verbunden?
Unter Hypothek versteht man ein Pfandrecht, das im Grundbuch eingetragen ist. Es dient zur Absicherung eines Kredits oder Darlehens für die:den Geldgeber:in. Die:Der Notar:in als Treuhänder:in gewährleistet, dass sämtliche nicht von der:dem Käufer:in zu übernehmende Lasten im Grundbuch gelöscht werden und der Kaufpreis erst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen an die:den Verkäufer:in ausbezahlt wird. Die Löschung der die:den Verkäufer:in betreffenden Lasten nennt man Lastenfreistellung.
Grundbuchstaugliche Pfandurkunden bedürfen einer notariellen Beglaubigung der Unterschriften. Die Eintragungsge-bühr (Gerichtsgebühr) der Hypothek ins Grundbuch beträgt 1,2 % vom „Wert“ des Pfandrechts.
Wenn es um das eigene Zuhause geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Notar:innen können vom ersten Moment an für klare Verhältnisse sorgen. Sie informieren sich im Grundbuch, beraten über die sichere Abwicklung durch eine Grundbuchssperre, verwahren den Kaufpreis treuhändig, überwachen die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen sowie die Abrechnungen.