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Ehescheidung

Das Ehepaar S. strebt eine einvernehmliche Scheidung an und möchte sich im Guten einigen. Was versteht man genau unter Ehescheidung?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die Ehepartner:innen über die Scheidung und ihre Folgen (Aufteilung des Vermögens, Unterhalt, Obsorge der Kinder etc.) einig sind. Als unparteiische Berater:innen sind Notar:innen erste Ansprechpartner:innen bei einvernehmlicher Scheidung und helfen, ausgewogene Lösungen zu finden und Vergleiche vorzubereiten.

Damit können aufwändige Gerichtsverfahren vermieden werden.

 Alle Regelun-gen können von Notar:innen in einem Vergleich zusammengefasst werden, der dem Scheidungsgericht vorgelegt wird.