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Beglaubigung

Verkauft man etwa ein Auto, muss man sich in der Regel gegenüber der:dem äufer:in nicht ausweisen. Man könnte sich daher theoretisch auch für jemand anderen ausgeben. Wie ist das, wenn man eine Immobilie verkauft?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Bei gewissen Angelegenheiten, wie z. B. dem Verkauf von Immobilien, sind vom Gesetz Formvorschriften vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Unter-schriften auf einem Vertrag gefälscht werden. Diese Formvorschriften besagen nun, dass die Person, die unterschreibt, ihre Identität vor der:dem Notar:in nach-weisen muss. Weiters haben die Parteien der:dem Notar:in gegenüber zu erklären, dass sie den Inhalt der Urkunde kennen und diese frei von Zwang unterfertigen.

Beim Kauf z. B. einer Eigentumswohnung gibt diese Formvorschrift auch in Fällen, in denen nicht ohnehin die:der Notar:in die Vertragsabwicklung durchführt, den Beteiligten die Sicherheit darüber, dass die von der:dem Notar:in beglaubigten Unterschriften von den Vertragsparteien stammen.

Beglaubigungen haben besondere Beweiskraft und dienen der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz.