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erstgespraech

Außereheliches Kind

Eine Witwe wird zwei Jahre nach dem Tod ihres Mannes unerwartet kontaktiert. Eine Witwe wird zwei Jahre nach dem Tod ihres Mannes unerwartet kontaktiert. Welche Rechte hat diese Frau?

DAS ABC DES NOTARIATS - 44 Rechtsbegriffe einfach erklärt

Unter unehelichen Kindern versteht man jene Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden. Diese Kinder sind beim Erb- und Pflichtteilsrecht den ehelichen Kindern grundsätzlich gleichgestellt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, durch ein Testament – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – die Ansprüche von unehelichen Kindern zu mindern bzw. auszuschließen.

Außer- oder uneheliche Kunder sind erbrechtlich elterlichen Kindern gleichgestellt.

Uneheliche Kinder können beispielsweise auf die Hälfte des Pflichtteiles gemindert werden, sofern zu diesen ein familiäres Naheverhältnis nie oder zumindest über einen längeren Zeitraum nicht bestanden hat und der Kontakt vom Elternteil nicht grundlos verweigert wurde. Empfehlenswert ist es jedenfalls, die Ansprüche eines außer-ehelichen Kindes noch zu Lebzeiten zu regeln. Im Falle der außerehelichen Tochter kann diese unter bestimmten Voraussetzungen ihren Erbteil nachträg-lich einfordern.