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Vermächtnis

Vermächtnis
Herr P. lebt allein mit seinem Hund und sehr zurückgezogen. Für den Fall seines Ablebens möchte er dem Tierheim einen Geldbetrag zukommen lassen, damit sich dieses um seinen Hund kümmert.
Mit einem Vermächtnis kann Herr P. dem Tierheim seinen Hund und einen Geldbetrag zukommen lassen. Unter Vermächtnis (früher Legat) versteht man die Verfügung von Todes wegen über eine Sache oder ein Recht – also nicht über das ganze oder eine Quote des zu vererbenden Vermögens. Der Gegenstand kann alles sein, von persönlichen Andenken über Mobiliar, Sparbücher, Wertpapiere und Fahrzeuge bis hin zu Immobilien. Ein Vermächtnis ist im Vergleich zum Erbrecht (Gesamtrechtsnachfolge) eine Einzelrechtsnachfolge. Wichtig ist es, zu differenzieren: Vermächtnisnehmer:in ist nicht automatisch gleich Erb:in. Die bloße Verfügung von Vermächtnissen ohne Erbeinsetzung – wie es in privaten Testamenten oft vorkommt – schafft eher Unklarheiten, die zum Streit zwischen Erb:innen und Vermächtnisnehmer:innen führen können, weshalb solche Verfügungen gezielt eingesetzt werden sollten.
Ob Vermächtnisse sofort nach dem Tod fällig werden oder erst ein Jahr danach, ist im Gesetz genau geregelt. In der Praxis kann die:der Erb:in das Vermächtnis erst erhalten, wenn einige Zeit verstrichen ist bzw. sie:er selbst die Verfügungsbefugnis hat. Auch für Nicht-Geld-Vermächtnisse sind Fristen (im Allgemeinen ca. 14 Tage) vorzusehen. Geldvermächtnisse und Vermächtnisse von Sachen, die sich nicht in der Verlassenschaft befinden, können erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod der:des Vermächtnisgeber:in geltend gemacht werden. Sollten diese bereits früher ausbezahlt werden, müsste dies in der letztwilligen Verfügung festgesetzt sein.